Für alle unsere Angebote, Verkäufe, Beratungen, Reparaturen und sonstige vertragliche Leistungen gelten ausschließlich die nachstehenden Bedingungen. Entgegenstehende Geschäftsbedingungen des Käufers haben keine Gültigkeit, auch wenn wir, die Bang & Olufsen Servicepoint ihnen nicht ausdrücklich widersprechen. Abweichungen und Ergänzungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der schriftlichen Bestätigung des Verkäufers.

I. Verkaufs- und Lieferbedingungen

1. Vertragsabschluß

Aufträge und Bestellungen bedürfen der Schriftform. Der Verkäufer kann eine Anzahlung auf die bestellten Produkte und Leistungen verlangen.

2. Lieferumfang

Von der Lieferung sind Installationsleistungen sowie eine vom Verkäufer durchgeführte BeoLink®-Raumplanung nicht umfaßt.

3. Lieferung und Annahme

a) Liefertermine, die verbindlich oder unverbindlich festgelegt werden, sind schriftlich zu fixieren.

b) Sofern der Verkäufer einen verbindlich vereinbarten Liefertermin nicht einhält oder sich sonst in Lieferverzug befindet, kann der Käufer dem Verkäufer schriftlich eine angemessene Nachfrist setzen mit dem Hinweis, daß er die Abnahme des Kaufgegenstandes nach Ablauf der Frist ablehne. Die Frist beginnt mit dem Eingang des Schreibens beim Verkäufer. Nach erfolglose m Ablauf der Nachfrist ist der Käufer berechtigt, durch schriftliche Erklärung vom Kaufvertrag zurückzutreten oder Schadensersatz anstatt der Leistung zu verlangen.

c) Kommt der Käufer vorsätzlich oder grob fahrlässig mit der Annahme der Ware mehr als zwei Wochen in Verzug, ist der Verkäufer berechtigt, ihm eine Nachfrist von zwei Wochen zu setzen. Nach deren Ablauf kann der Verkäufer vom Vertrag zurücktreten oder Schadensersatz verlangen. Im Rahmen einer Schadensersatzforderung kann der Verkäufer 20 % de s vereinbarten Preises als Entschädigung fordern, sofern der Käufer nicht nachweist, daß als Folge der Nichtabnahme dem Verkäufer kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist. Es bleibt dem Verkäufer vorbehalten, einen tatsächlich höheren Schaden nachzuweisen und geltend zu machen.

Der Kunde ist gehalten, Teillieferungen (Vorablieferungen) anzunehmen, soweit dies zumutbar ist.

4. Gewährleistung

a) Die Gewährleistungsfrist für alle verkauften neuen Gegenstände und Anlagen beträgt zwei Jahre ab Ablieferung. Offensichtliche Mängel müssen innerhalb von zehn Werktagen nach Inbetriebnahme gerügt werden, ansonsten ist der Verkäufer von der Mängelhaftung befreit. Für gebrauchte Geräte beträgt die Gewährleistungsfrist ein Jahr ab Ablieferung. Gesonderte Vereinbarungen (z.B. der Verkauf von Gebrauchtgeräten im Rahmen des Bang & Olufsen Second-Life-Programmes) sind zwischen dem Verkäufer und dem Kunden schriftlich abzufassen.

b) Werden Gewährleistungsansprüche geltend gemacht, so müssen diese durch Vorlage der Rechnung oder anderer Kaufbelege glaubhaft gemacht werden. Garantieansprüche setzen die Vorlage des Bang & Olufsen Garantiezertifikates voraus.

c) Von jeglicher Gewährleistung ausgeschlossen sind:
· Fehler, die durch Beschädigung, falschen Anschluß oder falsche Bedienung durch den Kunden verursacht werden; Schäden durch höhere Gewalt, z. B. Blitzschlag, Überspannung des Stromnetzes, Mängel durch Verschleiß bei Überbeanspruchung mechanischer oder elektromechanischer Teile durch nicht bestimmungsgemäßen Gebrauch oder Mängel durch Verschmutzung, Schäden durch außergewöhnliche mechanische, chemische oder atmosphärische Einflüsse.
· Fehler, die durch schlechte Empfangsqualität, ungünstige Empfangsbedingungen oder mangelhafte Antennen bedingt sind.
· Beeinträchtigung des Empfangs und des Betriebs durch äußere Einflüsse, nachträgliche Änderung der Empfangsbedingungen, Schäden durch vom Kunden eingelegte, ungeeignete oder mangelhafte Batterien, durch ausgelaufene Batterien, Mängel, wie z.B. aufgrund verschmutzter Magnetköpfe oder Schäden durch unsachgemäße Behandlung von Abtastsystemen oder CD-Laufwerken.

d) Im übrigen gelten die gesetzlichen Gewährleistungsvorschriften.

5. Eigentumsvorbehalt

a) Die verkauften Gegenstände und Anlagen bleiben Eigentum des Verkäufers bis zur Erfüllung sämtlicher aus diesem Vertrag ihm gegen den Kunden zustehender Zahlungsansprüche.

b) Bis zur Erfüllung der vorgenannten Ansprüche des Verkäufers dürfen die Gegenstände nicht weiter veräußert, vermietet, verliehen bzw. verschenkt und auch nicht bei Dritten in Reparatur gegeben werden. Ebenso sind Sicherungsübereignungen und Verpfändung untersagt. Der Käufer hat die Pflicht, den Kaufgegenstand während der Dauer des Eigentumsvorbehalts in ordnungsgemäßem Zustand zu halten und alle vorgesehenen Wartungsarbeiten und erforderlichen Instandsetzungen unverzüglich ausführen zu lassen.

c) Während der Dauer des Eigentumsvorbehalts ist der Kunde zum Besitz und Gebrauch des Kaufgegenstandes berechtigt, solange er seinen Verpflichtungen aus dem Eigentumsvorbehalt nachkommt und sich nicht in Zahlungsverzug befindet.

d) Kommt der Kunde in Zahlungsverzug oder kommt er seinen Verpflichtungen aus dem Eigentumsvorbehalt nicht nach, kann der Verkäufer mit einer schriftlich gesetzten Frist von zwei Wochen vom Vertrag zurücktreten und den Kaufgegenstand vom Käufer herausverlangen und ihm die Wertminderung entsprechend der Nutzungsdauer in Rechnung stellen. Sämtliche Kosten der Rücknahme und der Verwertung des Kaufgegenstandes trägt der Käufer.

e) Bei Zugriffen von Dritten, insbesondere bei Pfändung des Kaufgegenstandes oder bei Ausübung des Unternehmerpfandrechts einer Werkstatt, hat der Kunde dem Verkäufer sofort schriftlich Mitteilung zu machen und den Dritten unverzüglich auf den Eigentumsvorbehalt des Verkäufers hinzuweisen. Der Käufer trägt alle Kosten, die zur Aufhebung des Drittzugriffs und zu einer Wiederbeschaffung des Kaufgegenstandes aufgewendet werden müssen.

II. Installations- und Reparaturbedingungen

1. Allgemeine Bestimmungen

a) Für Installationen und Reparaturen gilt das Werkvertragsrecht des BGB. Verträge über Reparaturen oder Installationen bedürfen der Schriftform.

b) Der Auftragnehmer verpflichtet sich, Installationen und Reparaturen nach dem jeweils aktuellen Stand der Technik in enger Abstimmung mit der Service-Abteilung der Bang & Olufsen Deutschland GmbH entweder selbst durchzuführen oder durch Bang & Olufsen-autorisierte Subunternehmer (insbesondere Bang & Olufsen Service-Center oder BeoLinkâ-Installations-Partner) durchführen zu lassen.

c) Die Erstellung eines Kostenvoranschlag ist kostenpflichtig und bei Abgabe des Gerätes im voraus zu entrichten. Diese Kosten werden bei Durchführung der Reparatur auf die Reparaturkosten angerechnet.

2. Termine

a) Die Dauer einer Reparatur oder Installation ist bestimmt durch die technischen Gegebenheiten, die Verfügbarkeit von Ersatzteilen und Installationsmaterial und einer angemessenen Probelaufzeit der Arbeiten. Der auf dieser Basis vereinbarte Liefer- oder Fertigstellungstermin ist nur dann verbindlich, wenn die Einhaltung nicht durch Umstände, die der Werkunternehmer nicht zu vertreten hat, unmöglich gemacht wird. Als solche Umstände sind auch Änderungen sowie Fehlen von Unterlagen (Baupläne, fehlendes Zubehör u.a.) anzusehen, die zur Auftragsdurchführung notwendig sind.

b) In allen übrigen Fällen ist der Auftraggeber berechtigt, dem Auftragnehmer eine Nachfrist von mindestens zwei Wochen zur Fertigstellung der Reparatur oder Installation zu setzen.

3. Kosten für nicht durchgeführte Aufträge

Da die Zeit der Fehlersuche Arbeitszeit ist, wird der entstandene und zu belegende Aufwand dem Kunden in Rechnung gestellt, wenn ein Auftrag nach Auftragserteilung durch den Auftraggeber nicht durchgeführt werden konnte, weil:

· der beanstandete Fehler unter Beachtung der Regeln der Technik nicht festgestellt werden konnte;
· aufgrund des Alters des Gerätes Ersatzteile des Herstellers nicht mehr lieferbar sind;
· der Auftraggeber einen vereinbarten Termin schuldhaft versäumt;
· der Auftrag während der Durchführung willkürlich zurückgezogen wurde;
· die Empfangsbedingungen bei Nutzung entsprechender Produkte aus dem Bereich Unterhaltungselektronik nicht einwandfrei gegeben sind.

4. Gewährleistung für Reparaturen und Haftung

a) Die Gewährleistungsfrist beträgt für alle Reparatur- und Installationsleistungen sowie für eingebautes Material ein Jahr ab Abnahme.

b) Zur Mängelbeseitigung hat der Kunde dem Werkunternehmer die nach billigem Ermessen erforderliche Zeit und Gelegenheit zu gewähren. Der Kunde hat insbesondere dafür Sorge zu tragen, daß der beanstandete Gegenstand zur Untersuchung und Durchführung der Reparatur dem Werkunternehmer oder dessen Beauftragten zur Verfügung steht. Verweigert der Kunde dies oder verzögert er dies unzumutbar, ist der Werkunternehmer für den Zeitraum der Verweigerung durch den Kunden von der Mängelhaftung befreit.

c) Offensichtliche Mängel der Leistungen des Werkunternehmers muß der Kunde unverzüglich, spätestens zehn Werktage nach Abnahme dem Werkunternehmer anzeigen, ansonsten ist dieser von der Mängelhaftung befreit.

d) Für den Gewährleistungsausschluß gilt das unter I.4.c) beschriebene entsprechend.

5. Erweitertes Pfandrecht des Werkunternehmers an beweglichen Sachen

a) Dem Werkunternehmer steht wegen seiner Forderung aus dem Auftrag ein Pfandrecht an dem aufgrund des Auftrags in seinen Besitz gelangten Gegenstand des Kunden zu. Das Pfandrecht kann auch wegen Forderungen aus früher durchgeführten Arbeiten, Ersatzteillieferungen und sonstigen Leistungen geltend gemacht werden, soweit sie mit dem Gegenstand im Zusammenhang stehen. Für sonstige Ansprüche aus der Geschäftsverbindung gilt das Pfandrecht nur, soweit diese unbestritten oder rechtskräftig sind.

b) Wird der Gegenstand nicht innerhalb vier Wochen nach entsprechender Aufforderung abgeholt, kann vom Werkunternehmer mit Ablauf dieser Frist ein angemessenes Lagergeld berechnet werden. Erfolgt nicht spätestens drei Monate nach der Aufforderung die Abholung, entfällt die Verpflichtung zur weiteren Aufbewahrung und jede Haftung für leicht fahrlässige Beschädigung oder Untergang. Einen Monat vor Ablauf dieser Frist ist dem Kunden eine Verkaufsandrohung zuzusenden. Der Werkunternehmer ist berechtigt, den Gegenstand nach Ablauf dieser Frist zur Deckung seiner Forderungen zum Verkehrswert zu veräußern. Ein etwaiger Mehrerlös ist dem Kunden zu erstatten.

6. Eigentumsvorbehalt

a) Soweit die anläßlich von Reparaturen eingefügten Ersatzteile o.ä. nicht wesentliche Bestandteile werden, behält sich der Werkunternehmer das Eigentum an diesen eingebauten Teilen bis zum Ausgleich aller Forderungen des Werkunternehmers aus dem Vertrag vor.

b) Kommt der Kunde in Zahlungsverzug oder kommt er seinen Verpflichtungen aus dem Eigentumsvorbehalt nicht nach, kann der Werkunternehmer von dem Kunden den Gegenstand zum Zweck des Ausbaus der eingefügten Teile herausverlangen. Sämtliche Kosten für Zurückholung und Ausbau trägt der Kunde.

c) Erfolgt die Reparatur bei dem Kunden, so hat der Kunde dem Werkunternehmer die Gelegenheit zu geben, den Ausbau bei dem Kunden vorzunehmen. Arbeits- und Wegekosten gehen zu Lasten des Kunden.

III. Gemeinsame Bestimmungen für Verkäufe, Reparaturen und Installationen

1. Preise und Zahlungsbedingungen

a) Die Endverbraucherpreise verstehen sich ab Betriebssitz des Werkunternehmers bzw. Verkäufers inkl. Mehrwertsteuer.

b) Alle Rechnungsbeträge sind sofort nach Erhalt der Rechnung in einer Summe zur Zahlung fällig. Reparaturrechnungen sind bar zu bezahlen; ec-Scheck („eurocheque-System“) und Wechsel werden nur erfüllungshalber angenommen, erstere gegen Vorlage einer gültigen ec-Scheckkarte („eurocheque -System“) und letztere nur nach besonderer Vereinbarung.

c) Kommt der Kunde mit seiner Zahlungsverpflichtung in Verzug, so kann der Verkäufer bzw. Werkunternehmer Verzugszinsen in Höhe von 5 % über dem Basiszinssatz verlangen. Die Geltendmachung eines weiteren Verzugsschadens bleibt unberührt.

d) Für Leistungen, die im Auftrag nicht enthalten sind oder die von der Leistungsbeschreibung abweichen, kann ein Nachtragsangebot vom Kunden angefordert oder vom Werkunternehmer abgegeben werden. Soweit dies nicht erfolgt, werden diese Leistungen nach Ausmaß und Zeit berechnet.

2. Haftung

Über die Gewährleistungsregeln aus diesen Geschäftsbedingungen hinaus sind weitergehende Ansprüche des Kunden – gleich aus welchem Rechtsgrunde - ausgeschlossen. Dies gilt nicht bei vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten des Verkäufers bzw. Werkunternehmers sowie seiner gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen. Der Haftungsausschluß gilt auch nicht bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. In diesem Fall besteht ein Anspruch auf Ersatz des vertragstypischen vorhersehbaren Schadens. Die Haftung für Schäden aus der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit, die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz sowie aus Garantien bleibt unberührt.

3. Gerichtsstand

a) Unter Kaufleuten ist der Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag Berlin (Sitz der Bang & Olufsen Servicepoint).

b) Dies gilt auch, wenn der Käufer bzw. Auftragnehmer als Nichtkaufmann keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, diesen nach Vertragsabschluß ins Ausland verlegt hat oder sein Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthaltsort zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist.

4. Schlußbestimmungen

Sollte eine der vorgenannten Klauseln unwirksam sein, so ist diese durch eine Bestimmung zu ersetzen, die dem Zweck der weggefallenen Klauseln am nächsten kommt. Die Wirksamkeit aller sonstigen Vereinbarungen oder Bestimmungen wird hiervon nicht berührt.